Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Reichen Sie mir eine ärztliche Zuweisung (oder einfach ein Kassenrezept mit "Ernährungstherapie" und "Diagnose" z.B. Verdacht auf Nahrungsmittelallergie) ein.
Vor der Einzelberatung reiche ich dann einen "Kostenvoranschlag" bei Ihrer Krankenkasse ein.
So erhalten Sie bis zum vereinbarten Ernährungsberatungstermin eine schriftliche Zusage Ihrer Krankenkasse über die exakte Höhe der Zuzahlung zum Beratungsgespräch.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen 85-100 % für die Beratung/Therapie durch zertifizierte Diplom-OecotrophologInnen dazu !
Bitte sprechen Sie mich hinsichtlich der Kosten direkt bei der Terminvergabe an !
Link zu den Honorarempfehlungen VDOE